Es geht wieder los

29.05.2020

Unter dem Motto Raus aus der Stadt und Wien für Wiener bieten wir tolle Angebote für Gruppen ab 10 Personen. Bei Interesse bitte unter info@caesar-bus.at anfragen. 

Zu den wichtigsten Fragen: Wie viele Fahrgäste dürfen in einem Reisebus befördert werden?

  • Der Reisebus gilt eindeutig als "Massenbeförderungsmittel".
  • Für Massenbeförderungsmittel gilt die 1 Meter Abstandsregel nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Fahrgäste zulässt (damit ist klargestellt, dass JEDER Sitzplatz belegt werden kann!)
  • Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Wie viele Fahrgäste können in einem Bus im Linienverkehr befördert werden (diese Regeln gelten unverändert weiter)?

  • Ein Bus, der im Linienverkehr eingesetzt wird, ist ein "Massenbeförderungsmittel".
  • Aus diesem Grund gilt die 1 Meter Abstandsregel im Bus daher nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Fahrgäste zulässt.
  • Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Wie viele Kinder/Schüler können in einem Schulbus im Gelegenheitsverkehr befördert werden (diese Regeln gelten unverändert weiter)?

  • Ein Bus, der in der Schülerbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt wird, ist ein "Massenbeförderungsmittel".
  • Aus diesem Grund gilt die 1 Meter Abstandsregel im Schulbus daher nur dann, wenn es die Anzahl der beförderten Schüler zulässt.
  • Wenn es aufgrund der Anzahl der beförderten Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, die 1m-Abstandsregel einzuhalten, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Welche Hygienemaßnahmen gelten nach wie vor bei Busfahrten?

  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich für Mitfahrende und Lenker.
  • Ausnahmen von der MNS-Trageverpflichtung für Mitfahrende:
    • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
    • Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann
    • Das bedeutet:
      • Für die Beförderung von Kindergartenkindern (bis vollendetem 6. Lebensjahr) gilt daher keine Maskenpflicht
      • Bei der Beförderung behinderter Mitmenschen muss abgewogen werden, ob das Tragen von Masken zumutbar ist.
  • Ausnahmen von der MNS-Trageverpflichtung für Lenker:
    • Lenker, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (vor allem während des Lenkens)
    • Situationen, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden muss
    • Lenker in einer von den Fahrgästen abgegrenzten geschlossenen Kabine (Wenn die Fahrerkabine verlassen und der Fahrgastraum betreten wird, besteht MNS-Pflicht.)

Der Mund-Nasen-Schutz muss von den Mitfahrenden eigenverantwortlich mitgebracht werden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz (Maske) zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind.Wichtige Erleichterungen für die Planung von Busreisen/Ausflugsfahrten:Kann der Busunternehmer eine Reservierung für eine Busreisegruppe in einem Gasthaus vornehmen?

  • Ja, ab 29.5.2020 ist das wieder erlaubt.
  • Wenn Reisegruppen im Rahmen einer Busfahrt essen gehen, ist der gemeinsame Einlass von mehreren zusammengehörenden Besuchergruppen wieder erlaubt (Achtung: Nach wie vor gilt, dass an einem Gasthaustisch max. 4 Erwachsene + ihre Kinder sitzen dürfen. Die Bildung von Großgruppen an einem Tisch ist damit weiterhin nicht erlaubt!).

Wie viele Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen?

  • Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen (Indoor wie Outdoor) erlaubt.
  • Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen Indoor und bis zu 500 Personen Outdoor abgehalten werden.
  • Ab 1. August können Veranstaltungen bis 500 Personen Indoor und 750 Personen Outdoor stattfinden.
    • Mit Sondergenehmigung sind dann auch Veranstaltungen bis 1.000 (Indoor) bzw. 1.250 Personen (Outdoor) zulässig.
  • Hochzeiten und Begräbnisse sind wieder möglich, bleiben aber laut Verordnung bis 31. August mit bis zu 100 Personen begrenzt.

Was bedeuten diese Erleichterungen für die Betreuung Ihrer Reisegruppe?

  • Führungen (Indoor wie Outdoor) können wieder stattfinden. Die ursprüngliche Beschränkung auf 10 Personen ist nicht mehr existent. Es gelten die Beschränkungen wie bei "Veranstaltungen" (siehe oben). Unverändert aufrecht bleiben hierbei die allgemeinen Verhaltensregeln (1 m Abstand, Maske in geschlossenen Räumen).

Haftungsausschluss: Obige Rechtsauskunft wurde nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Angesichts der Häufung von Anfragen, der personellen Ausnahmesituation sowie des oftmaligen Fehlens gefestigter Rechtsprechung kann seitens der Wirtschaftskammern Österreichs jedoch ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Info vom Mai 2020 und bis auf Widerruf gültig.